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Elternbeteiligung
in Kita, Bezirk und Land
Liebe Eltern,
ein neues Kitajahr
hat begonnen und gleich beim ersten Elternabend wird
gewählt. Hier gilt es dann: Freiwillige vor, denn
ein/e Elternvertreter/in wird gesucht. Und sofort tauchen
Fragen auf: Was müssen ElternvertreterInnen tun?
Was ist eigentlich Elternvertretung? Was bedeutet Elternbeteiligung?
Die meisten denken sofort an Kuchen backen, Wände
streichen oder ähnliche Aktivitäten. Doch
Elternbeteiligung ist sehr viel mehr als das.
Ihre Kinder verbringen viele Stunden
des Tages in der Kita und Sie wollen, dass Ihre Kinder
sich dort wohl fühlen. Für Eltern ist es nicht
einfach, Kinder tagtäglich über einige Stunden
lang "fremden" Personen in einer "fremden"
Umgebung anzuvertrauen. Gerade deshalb wollen Sie nur
das Beste für Ihre Kinder. Sie haben vielleicht
eigene Vorstellungen davon, wie sich der Kita-Tagesablauf
gestalten soll, möchten vielleicht sogar Dinge
ändern.
Und genau darum geht es: Elternbeteiligung
bedeutet, dass Sie das Recht haben, sich in der Kita
einzubringen und mitzumischen. Diese elterlichen Mitwirkungsrechte
sind im Kitaförderungsgesetz (KitaFöG) festgeschrieben:
Eltern müssen informiert und
ihre Meinung muss gehört werden, Entscheidungen
des Kita-Teams müssen Ihnen begründet werden,
Ihre Vorschläge müssen beachtet werden. Dies
geht über Beteiligung beim "pädagogischen
Konzept" (Eingewöhnung, Mittagsschlaf usw.)
über die "Ausstattung" (Spielmaterial
usw.) bis hin zu "Öffnungszeiten" und
"Kita-Personal". Mitsprachemöglichkeiten
bei Personalangelegenheiten sind jedoch nur in begrenztem
Umfang möglich, da arbeitsrechtliche Belange in
jedem Fall Vorrang haben.
Die Eltern bzw. ElternvertreterInnen
gestalten in der Kita "ihre Elternbeteiligung"
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen so, wie es ihnen
sinnvoll und wichtig erscheint. Sie können z. B.
Elternversammlungen einberufen (Rücksprache mit
der Kitaleitung!) oder einen "Elternstammtisch"
organisieren oder einen Kitaförderverein gründen
oder ...
Damit dies alles eine Ordnung hat,
wählen zu Beginn eines neuen Kitajahres die Eltern
jeder Gruppe eine/n ElternVertreter/in (EV) nebst Stellvertretung.
ElternvertreterInnen haben z. B. die Aufgabe, sich mit
der Kitaleitung auszutauschen und können von Kitaleitung,
Träger und Jugendamt Auskünfte über Kita-Angelegenheiten
verlangen.
Alle Gruppen-ElternvertreterInnen
bilden den Eltern-Ausschuss.
Der Eltern-Ausschuss wählt dann Vertreter/innen
in weitere Gremien: in den Kita-Ausschuss, den Elternbeirat,
einen Vertreter/in nebst Stellvertreter/in den BEAK
und natürlich den / die Hauptelternvertreter/in
und Stellvertreter/in.
Kita-Ausschuss:
Nach § 14 (6) KitaFöG paritätisch besetzt
mit Elternvertretern und Mitarbeitern der Kita, außerdem
sind Vertreter des Trägers vertreten. Der Kita-Ausschuss
wirkt bei allen wichtigen Angelegenheiten, die Eltern
und Beschäftigte gleichermaßen betreffen,
mit. Beispiele: Festlegung v. Öffnungs- und Schließzeiten,
Unzufriedenheit mit Personal, pädagogisches Konzept
etc. Empfehlung: mindestens 3 Beteiligte jeder Seite
(bei großen Kitas: 4).
Elternbeirat:
Setzt sich zusammen aus gewählten Vertretern der
Eltern aus Kitas bei Betrieben (Trägern) mit mehreren
Kindertagesstätten. Er besteht aus jeweils einem
Vertreter des jeweiligen Kita-Elternausschusses. Der
Elternbeirat ist vom Träger über wesentliche,
alle Einrichtungen des Trägers betreffende, Angelegenheiten
zu informieren und zu hören. Beispiele: Essensversorgung
der Kinder, Mitarbeiterfortbildung, Vor- und Nachbereitungszeiten,
Mitarbeiterpool des Trägers, Einhaltung der Kostenblätter,
Qualitätssicherung.
Bezirkselternausschuss:
Setzt sich zusammen aus gewählten Vertretern der
Eltern aus den Elternausschüssen aller Tageseinrichtungen
im Bezirk. Pro Einrichtung werden 1 Vertreter und 1
Stellvertreter entsandt. Der BezirksElternAusschuss
der Kindertagesstätten (BEAK) ist Forum und Interessenvertretung
der Eltern auf Bezirksebene, wo aktuelle Belange eingebracht
und diskutiert werden. Er tagt 7 bis 8 mal im Jahr,
jedoch nicht in den Schulferien. Der BEAK wird vom Jugendamt
über wesentliche Entscheidungen im Kitabereich
informiert. Er kann Auskünfte verlangen und Vorschläge
unterbreiten, er muss vom Jugendamt informiert und angehört
werden. Beispiele: Bedarfsplanung und Feststellung,
Qualitätssicherung, Gesetzesänderungen und
deren Umsetzung, Belange der Kita-Aufsicht melden.
Der BEAK wiederum wählt eine/n
Vertreter/in (nebst Stellvertretung) für den Landeselternausschuss.
Im LandesElternAusschuss
der Kindertagesstätten (LEAK) findet der Austausch
mit der Senatsverwaltung statt. Weiterhin nehmen die
Mitglieder des LEAK z. B. an politischen Gesprächsrunden
teil, organisieren Protestaktionen (Demos, Unterschriftenlisten)
usw.
BEAK und LEAK haben im JugendHilfeAusschuss
(JHA) von Bezirk und Senat jeweils eine beratende Stimme.
Dies ist die wohl wichtigste Mitwirkungsmöglichkeit
für Eltern überhaupt. Der JHA muss bei Gesetzen
und Verordnungen, die Kinder betreffen, eine Stellungnahme
abgeben. Allein an dieser Stelle besteht für Eltern
eine tatsächliche Möglichkeit, in Gesetzgebungs-
und Verordnungsverfahren einzugreifen.
Natürlich kostet es Zeit, wenn
man der Funktion "Elternvertreter/in" gerecht
werden will. Gerade bei Eltern ist Zeit oft recht knapp
und an Pflichten hapert es wahrlich nicht. Und sich
dann noch freiwillig eine weitere Verpflichtung aufhalsen?
Es ist jedoch Zeit, die gut investiert
ist. Denn nur wenn Sie wissen, dass Ihre Kinder gut
aufgehoben sind, können Sie mit ruhigem Gewissen
Ihren anderen Pflichten nachgehen. Die Mitarbeit in
der Elternvertretung lohnt sich allemal: Sie erhalten
einen tieferen Einblick in den Kita-Alltag ihrer Kinder,
können andere Eltern kennen lernen, gemeinsam etwas
in Bewegung bringen und vielleicht sogar mit denjenigen
Personen in Kontakt kommen, die maßgeblich die
Entwicklung im Kitabereich bestimmen.
Unsere Kinder brauchen eine Lobby,
die auf den politischen Entscheidungsebenen genügend
Kraft besitzt, die Betreuung, Erziehung und Bildung
von Kitakindern zu verbessern und weitere Sparmaßnahmen
zu verhindern. Dies wird dann gut gelingen, wenn Eltern
zahlreich und aktiv die ihnen gesetzlich garantierten
Rechte wahrnehmen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg
bei Ihrer Arbeit als Elternvertreter/in!
Herzliche Grüße
Vorstand BEAK Friedrichshain-Kreuzberg
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