BEAKita Friedrichshain-Kreuzberg
BEAK Aktuelles Termine Protokolle Tipps/Infos Lokales Kitapolitik Presse

Elternbeteiligung in Kita, Bezirk und Land

Liebe Eltern,

ein neues Kitajahr hat begonnen und gleich beim ersten Elternabend wird gewählt. Hier gilt es dann: Freiwillige vor, denn ein/e Elternvertreter/in wird gesucht. Und sofort tauchen Fragen auf: Was müssen ElternvertreterInnen tun? Was ist eigentlich Elternvertretung? Was bedeutet Elternbeteiligung? Die meisten denken sofort an Kuchen backen, Wände streichen oder ähnliche Aktivitäten. Doch Elternbeteiligung ist sehr viel mehr als das.

Ihre Kinder verbringen viele Stunden des Tages in der Kita und Sie wollen, dass Ihre Kinder sich dort wohl fühlen. Für Eltern ist es nicht einfach, Kinder tagtäglich über einige Stunden lang "fremden" Personen in einer "fremden" Umgebung anzuvertrauen. Gerade deshalb wollen Sie nur das Beste für Ihre Kinder. Sie haben vielleicht eigene Vorstellungen davon, wie sich der Kita-Tagesablauf gestalten soll, möchten vielleicht sogar Dinge ändern.

Und genau darum geht es: Elternbeteiligung bedeutet, dass Sie das Recht haben, sich in der Kita einzubringen und mitzumischen. Diese elterlichen Mitwirkungsrechte sind im Kitaförderungsgesetz (KitaFöG) festgeschrieben:

Eltern müssen informiert und ihre Meinung muss gehört werden, Entscheidungen des Kita-Teams müssen Ihnen begründet werden, Ihre Vorschläge müssen beachtet werden. Dies geht über Beteiligung beim "pädagogischen Konzept" (Eingewöhnung, Mittagsschlaf usw.) über die "Ausstattung" (Spielmaterial usw.) bis hin zu "Öffnungszeiten" und "Kita-Personal". Mitsprachemöglichkeiten bei Personalangelegenheiten sind jedoch nur in begrenztem Umfang möglich, da arbeitsrechtliche Belange in jedem Fall Vorrang haben.

Die Eltern bzw. ElternvertreterInnen gestalten in der Kita "ihre Elternbeteiligung" im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen so, wie es ihnen sinnvoll und wichtig erscheint. Sie können z. B. Elternversammlungen einberufen (Rücksprache mit der Kitaleitung!) oder einen "Elternstammtisch" organisieren oder einen Kitaförderverein gründen oder ...

Damit dies alles eine Ordnung hat, wählen zu Beginn eines neuen Kitajahres die Eltern jeder Gruppe eine/n ElternVertreter/in (EV) nebst Stellvertretung. ElternvertreterInnen haben z. B. die Aufgabe, sich mit der Kitaleitung auszutauschen und können von Kitaleitung, Träger und Jugendamt Auskünfte über Kita-Angelegenheiten verlangen.

Alle Gruppen-ElternvertreterInnen bilden den Eltern-Ausschuss. Der Eltern-Ausschuss wählt dann Vertreter/innen in weitere Gremien: in den Kita-Ausschuss, den Elternbeirat, einen Vertreter/in nebst Stellvertreter/in den BEAK und natürlich den / die Hauptelternvertreter/in und Stellvertreter/in.

Kita-Ausschuss: Nach § 14 (6) KitaFöG paritätisch besetzt mit Elternvertretern und Mitarbeitern der Kita, außerdem sind Vertreter des Trägers vertreten. Der Kita-Ausschuss wirkt bei allen wichtigen Angelegenheiten, die Eltern und Beschäftigte gleichermaßen betreffen, mit. Beispiele: Festlegung v. Öffnungs- und Schließzeiten, Unzufriedenheit mit Personal, pädagogisches Konzept etc. Empfehlung: mindestens 3 Beteiligte jeder Seite (bei großen Kitas: 4).

Elternbeirat: Setzt sich zusammen aus gewählten Vertretern der Eltern aus Kitas bei Betrieben (Trägern) mit mehreren Kindertagesstätten. Er besteht aus jeweils einem Vertreter des jeweiligen Kita-Elternausschusses. Der Elternbeirat ist vom Träger über wesentliche, alle Einrichtungen des Trägers betreffende, Angelegenheiten zu informieren und zu hören. Beispiele: Essensversorgung der Kinder, Mitarbeiterfortbildung, Vor- und Nachbereitungszeiten, Mitarbeiterpool des Trägers, Einhaltung der Kostenblätter, Qualitätssicherung.

Bezirkselternausschuss: Setzt sich zusammen aus gewählten Vertretern der Eltern aus den Elternausschüssen aller Tageseinrichtungen im Bezirk. Pro Einrichtung werden 1 Vertreter und 1 Stellvertreter entsandt. Der BezirksElternAusschuss der Kindertagesstätten (BEAK) ist Forum und Interessenvertretung der Eltern auf Bezirksebene, wo aktuelle Belange eingebracht und diskutiert werden. Er tagt 7 bis 8 mal im Jahr, jedoch nicht in den Schulferien. Der BEAK wird vom Jugendamt über wesentliche Entscheidungen im Kitabereich informiert. Er kann Auskünfte verlangen und Vorschläge unterbreiten, er muss vom Jugendamt informiert und angehört werden. Beispiele: Bedarfsplanung und Feststellung, Qualitätssicherung, Gesetzesänderungen und deren Umsetzung, Belange der Kita-Aufsicht melden.

Der BEAK wiederum wählt eine/n Vertreter/in (nebst Stellvertretung) für den Landeselternausschuss. Im LandesElternAusschuss der Kindertagesstätten (LEAK) findet der Austausch mit der Senatsverwaltung statt. Weiterhin nehmen die Mitglieder des LEAK z. B. an politischen Gesprächsrunden teil, organisieren Protestaktionen (Demos, Unterschriftenlisten) usw.

BEAK und LEAK haben im JugendHilfeAusschuss (JHA) von Bezirk und Senat jeweils eine beratende Stimme. Dies ist die wohl wichtigste Mitwirkungsmöglichkeit für Eltern überhaupt. Der JHA muss bei Gesetzen und Verordnungen, die Kinder betreffen, eine Stellungnahme abgeben. Allein an dieser Stelle besteht für Eltern eine tatsächliche Möglichkeit, in Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren einzugreifen.

Natürlich kostet es Zeit, wenn man der Funktion "Elternvertreter/in" gerecht werden will. Gerade bei Eltern ist Zeit oft recht knapp und an Pflichten hapert es wahrlich nicht. Und sich dann noch freiwillig eine weitere Verpflichtung aufhalsen?

Es ist jedoch Zeit, die gut investiert ist. Denn nur wenn Sie wissen, dass Ihre Kinder gut aufgehoben sind, können Sie mit ruhigem Gewissen Ihren anderen Pflichten nachgehen. Die Mitarbeit in der Elternvertretung lohnt sich allemal: Sie erhalten einen tieferen Einblick in den Kita-Alltag ihrer Kinder, können andere Eltern kennen lernen, gemeinsam etwas in Bewegung bringen und vielleicht sogar mit denjenigen Personen in Kontakt kommen, die maßgeblich die Entwicklung im Kitabereich bestimmen.

Unsere Kinder brauchen eine Lobby, die auf den politischen Entscheidungsebenen genügend Kraft besitzt, die Betreuung, Erziehung und Bildung von Kitakindern zu verbessern und weitere Sparmaßnahmen zu verhindern. Dies wird dann gut gelingen, wenn Eltern zahlreich und aktiv die ihnen gesetzlich garantierten Rechte wahrnehmen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit als Elternvertreter/in!

Herzliche Grüße
Vorstand BEAK Friedrichshain-Kreuzberg